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Ich beabsichtige nicht, mich länger als 90 Tage in Deutschland aufzuhalten.

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Wenn Sie sich lediglich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland aufhalten möchten (Kurzzeitaufenthalt), benötigen Sie grundsätzlich kein Visum. Staatsangehörige der Staaten, die in Anhang I zu Art. 3 der Verordnung (EU) 2018/1806 genannt sind, müssen jedoch für die visumsfreie Einreise nach Deutschland nicht nur in Besitz eines gültigen Nationalpasses, sondern auch in Besitz einer gültigen slowenischen Aufenthaltserlaubnis sein.

Wenn Sie allerdings beabsichtigen, in Deutschland zu arbeiten, benötigen Sie auch für einen diesbezüglichen Kurzzeitaufenthalt grundsätzlich ein Visum. Weitere Hinweise hierzu finden Sie im Bereich Langzeitaufenthalte auf unserer Webseite. Von dieser Visumspflicht bei Kurzzeit-Arbeitsaufenthalten sind befreit

  1. Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der EU sowie Staatsangehörige von Island, Lichtenstein, Norwegen oder der Schweiz.
  2. Angehörige eines der in § 41 Abs. 1 AufenthV genannten Staaten. Diese Staatsangehörige können visumsfrei nach Deutschland einreisen, müssen jedoch nach Einreise und bevor sie die Arbeit aufnehmen bei der zuständigen deutschen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen.



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