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Liste der Unterlagen für die Beantragung eines Visums zur Aufnahme einer Beschäftigung als Berufskraftfahrer nach § 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 24a Abs. 1 oder Abs. 2 BeschV

26.07.2023 - Artikel

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen idR im Original mit einer Kopie benötigt:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Formblatt „Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung“
  • Reisepass im Original sowie eine Kopie der Datenblatt-/Lichtbildseite und der Seiten des Passes, auf denen sich deutsche Aufenthaltstitel befinden. Der Reisepass muss noch mindestens zwei leere Seiten haben und soll mindestens noch ein Jahr gültig sein. Der Pass wird während der Antragsbearbeitung von der Botschaft nicht einbehalten.
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild - bitte keine Computerausdrucke von Lichtbildern
  • Vom Arbeitgeber in Deutschland ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Zeugnis über die bestandene Prüfung zur Erlangung von Grundqualifikationen, ausgestellt vom Ministerium für Infrastruktur der Republik Slowenien; Prüfkommission zur Erlangung des Zeugnisses über die fachliche Qualifikation von Fahrern nach der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 mit beglaubigter deutscher Übersetzung. Das Zeugnis, ausgestellt von der slowenischen Fahrschule, ist für sich alleine nicht ausreichend.
  • Gültige slowenische Fahrqualifikationskarte mit beglaubigter deutscher Übersetzung
  • Aktueller slowenischer Aufenthaltstitel (in Form der Aufenthaltskarte) der antragstellenden Person sowie – falls zutreffend - möglichst auch Kopie von vormals ausgestellten slowenischen Aufenthaltstiteln
  • Entweder (bei Anwendung des § 24a Abs. 1 BeschV) gültige slowenische Fahrerlaubnis (Führerschein) mit Fahrerlaubnisklasse C (bei Berufskraftfahrern im Güterverkehr) bzw. mit Fahrerlaubnisklasse D (bei Berufskraftfahrern im Personenverkehr
    ​​​​​​​​oder (bei Anwendung des § 24a Abs. 2 BeschV):
    • slowenischer Aufenthaltstitel, der zum Zeitpunkt, in dem das unter Nr. 5 genannte Zeugnis ausgestellt wurde, gültig war nebst Übersetzung in die deutsche Sprache
    • gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) nebst Übersetzung in die deutsche Sprache
    • in der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis muss der Arbeitgeber unter Nr. 7.4 u.a. folgende Eintragung vornehmen: „Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer haben Kenntnis davon, dass die ausländische Fahrerlaubnis des Arbeitnehmers innerhalb von sechs Monaten nach Wohnsitznahme des Arbeitsnehmers in Deutschland in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden muss.“
  • Slowenische Meldebescheinigung (Potrdilo o prejšnjih začasnih prebivališčih/začasnih naslovih v tujini). Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen in Slowenien gemeldet gewesen ist.
  • Ausführlicher Lebenslauf der antragstellenden Person, u.a. mit Angaben zu den Aufenthaltsorten und -zeiten, zur schulischen, akademischen und beruflichen Ausbildung und zu den Berufstätigkeiten (Arbeitgeber mit Adresse; Zeitraum der Beschäftigung)
  • Gebühr von 75 EUR (zahlbar in bar oder mit Visa oder MasterCard)
  • Ausdruck dieser Liste

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Vollständigkeit

Der Antrag ist vollständig:

  • Ja
  • Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen

Erklärung bei Unvollständigkeit:

Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.

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Ort, Datum, Unterschrift

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