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Liste der Unterlagen für die Beantragung eines Visums zum Zweck der Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme nach § 16d AufenthG

26.07.2023 - Artikel

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen idR im Original mit einer Kopiebenötigt:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Formblatt „Zusatzangaben zur Erreichbarkeit und Vertretung“
  • Reisepass im Original sowie eine Kopie der Datenblatt-/Lichtbildseite und der Seiten des Passes, auf denen sich deutsche Aufenthaltstitel befinden. Der Reisepass muss noch mindestens zwei leere Seiten haben und soll mindestens noch ein Jahr gültig sein. Der Pass wird während der Antragsbearbeitung von der Botschaft nicht einbehalten.
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild - bitte keine Computerausdrucke von Lichtbildern
  • Vom Arbeitgeber in Deutschland ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Vom Arbeitgeber in Deutschland ausgefülltes Zusatzblatt A zum Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
  • Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots
  • Nachweise zu der beruflichen Qualifikation, die die antragstellende Person erworben hat. Falls die Qualifikation nicht in Deutschland erworben wurde, wird außerdem der Bescheid der zuständigen deutschen Anerkennungsstelle (in der Regel die Industrie- und Handelskammer (IHK)) zur Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Qualifikation benötigt
  • Vom Arbeitgeber erstellter Weiterbildungsplan, aus dem hervorgeht, wann und in welchem Umfang die in dem Bescheid zur Gleichwertigkeitsfeststellung ausgewiesenen Inhalte nachgeholt werden.
  • Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse der antragstellenden Person entsprechend dem Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
  • Zusatzerklärung der antragstellenden Person zur Vermeidung von Parallelverfahren
  • Aktueller slowenischer Aufenthaltstitel (in Form der Aufenthaltskarte) der antragstellenden Person sowie – falls zutreffend - möglichst auch Kopie von vormals ausgestellten slowenischen Aufenthaltstiteln
  • Slowenische Meldebescheinigung (Potrdilo o prejšnjih začasnih prebivališčih/začasnih naslovih v tujini). Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen in Slowenien gemeldet gewesen ist.
  • Ausführlicher Lebenslauf der antragstellenden Person, u.a. mit Angaben zu den Aufenthaltsorten und -zeiten, zur schulischen, akademischen und beruflichen Ausbildung und zu den Berufstätigkeiten (Arbeitgeber mit Adresse; Zeitraum der Beschäftigung)
  • Gebühr von 75 EUR (zahlbar in bar oder mit Visa oder MasterCard)
  • Ausdruck dieser Liste

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Vollständigkeit

Der Antrag ist vollständig:

  • Ja
  • Nein, es fehlen noch oben angekreuzte Angaben/Unterlagen

Erklärung bei Unvollständigkeit:

Ich wurde darüber informiert, dass mein Antrag unvollständig ist. Mir ist bewusst, dass das Einreichen eines unvollständigen Antrags zur Ablehnung führen kann. Trotzdem möchte ich meinen Antrag einreichen.

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Ort, Datum, Unterschrift

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