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Prüfpunkte zur Gültigkeit einer deutschen Fahrerlaubnis

06.04.2018 - FAQ

FAQ

In dem beim KBA geführten Zentralen Fahrerlaubnisregister (ZFER) sind alle seit dem 01.01.1999 ausgestellten Führerscheine erfasst. Das europäische Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem EUCARIS (European Car and Driving Licence Information System) ermöglicht slowenischen Behörden den direkten und unmittelbaren Online-Abruf dieser Daten aus dem ZFER. - Bitte weisen Sie die slowenischen Stellen ggf. auf das nach EUCARIS vorgesehene Verfahren hin.

Daten zu Altführerscheinen, die vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurden, sind nicht im ZFER enthalten. Diese Daten liegen nur der Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) vor, die den Führerschein ausgestellt hat, bzw. bei der jetzt örtlich zuständigen Führerscheinstelle. In diesen Fällen müssen Sie sich selbst mit der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung setzen, sie um eine Bescheinigung über die zu Ihrer Person gespeicherten Fahrerlaubnisdaten bitten und die Bescheinigung nach Erhalt der slowenischen Behörde vorlegen.

Wird Verkehrsteilnehmern die Fahrerlaubnis entzogen, erfolgt eine diesbezügliche Datenerfassung im Fahreignungsregister (FAER). Auskünfte aus diesem Register erhalten nur Sie als Betroffener/Betroffene. Den Antrag auf Auskunft aus dem FAER können Sie online stellen. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA).

Ob Sie die Voraussetzung erfüllen und zum Zeitpunkt der Ausstellung des Führerscheins über einen gewöhnlichen Aufenthalt von mindesten 185 Tage in Deutschland verfügt haben, müssen Sie ggf. durch Vorlage einer Meldebescheinigung des deutschen Einwohnermeldeamts nachweisen.

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