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Führerscheine, Kfz- und Straßenverkehrsangelegenheiten

Scheinwerfer eines grünen Autos

Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox

Artikel

Straßennutzungsgebühren in Slowenien

Auf einer Windschutzscheibe kleben sieben verschiedenfarbige Vignetten.
Winschutzscheibe voller Vignetten© SVEN SIMON

Die Nutzung aller Autobahnen, zu erkennen an der grünen Beschilderung, sowie eines großen Teils des Fernstraßennetzes, zu erkennen an der blauen Beschilderung, ist in Slowenien für alle Kraftfahrzeuge (Pkw, Lkw, Motorräder) gebührenpflichtig. Eine Karte mit Darstellung der gebührenpflichtigen Straßen finden Sie auf der Webseite der slowenischen Straßenverkehrsgesellschaft (Družba za avtoceste v Republiki Sloveniji (DARS)) .

Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen ist der Kauf einer Vignette vorgeschrieben. Eine Übersicht aller Vignettenarten und der Kfz-abhängigen Preisstaffelung sowie weitere Informationen auch in englischer Sprache (z.B. zu den Verkaufsstellen) finden Sie ebenfalls auf der Webseite von DARS.

Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen kann die Gebührenzahlung nur mit Hilfe eines sog. DarsGo-Geräts vorgenommen werden. Wo das DarsGo-Gerät erworben werden kann sowie weitere Informationen auch in deutscher Sprache (z.B. zur Registrierung des Unternehmens und des Fahrzeugs im DarsGo-System) finden Sie auf der Webseite DarsGo.

Werden Autobahnen und Fernstraßen benutzt, ohne in Besitz einer gültigen und den Vorschriften entsprechend angebrachten Vignette bzw. ohne in Besitz eines ordnungsgemäß registrierten Dars-Go Gerätes zu sein, droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 300,- EUR. Das Bußgeld kann um bis zu 50 % gekürzt werden, wenn es sofort bezahlt wird. Bei Zuwiderhandlung dürfen die slowenischen Behörden auch amtliche Dokumente wie z.B. Pässe, Personalausweise oder Kfz-Zulassungen vorübergehend für bis zu zwölf Monate einziehen.

Alte deutsche Führerscheine müssen umgetauscht werden

Deutsche Führerscheine (Fahrerlaubnisse), die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, müssen umgetauscht werden. Bis wann genau der Umtausch erfolgen muss, ist davon abhängig, wann der bisherige Führerschein ausgestellt wurde und wie alt der Inhaber des Führerscheins ist. Genaue Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Personen, die in Slowenien wohnhaft sind, müssen den Umtausch des bisherigen deutschen Führerscheins bei der zuständigen slowenischen Behörde beantragen; sie erhalten dann einen neuen slowenischen Führerschein. Der Umtausch in einen neuen deutschen Führerschein ist für diesen Personenkreis nicht möglich.

Umschreibung eines deutschen Führerscheins in einen slowenischen Führerschein

Ein EU-Führerschein schaut aus einer Hosentasche raus.
EU-Führerschein© picture-alliance/ dpa

Möchten Sie Ihren deutschen Führerschein bei einer slowenischen Behörde in einen slowenischen Führerschein umschreiben lassen, so wird in dem Verfahren von der slowenischen Behörde ggf. eine Prüfung für erforderlich gehalten, ob die Daten in Ihrem deutschen Führerschein noch gültig/zutreffend sind und ob Ihnen die Fahrerlaubnis in der Vergangenheit eventuell entzogen worden ist.

Die Botschaft ist nicht befugt, Bescheinigungen zur Gültigkeit einer deutschen Fahrerlaubnis auszustellen. Hierzu befugt sind ausschließlich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bzw. die lokal zuständigen deutschen Fahrerlaubnisbehörden.

Prüfpunkte zur Gültigkeit einer deutschen Fahrerlaubnis

Sollten Sie der slowenischen Behörde Übersetzungen deutschsprachiger Bescheinigungen und sonstiger Unterlagen in die slowenische Sprache vorlegen müssen, so müssen Sie diese bitte selber anfertigen oder von einem Übersetzerbüro anfertigen lassen.

Slowenische Straßenverkehrsregeln

Im Vergleich zu den deutschen Straßenverkehrsregeln gibt es bei den slowenischen Straßenverkehrsregeln einige Unterschiede. Die Bedeutendsten sind:

  • Es muss ganzjährig und zu jeder Tageszeit mit Abblendlicht gefahren werden.
  • Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h auf Autobahnen.
  • Es ist verboten, in geschlossenen Kraftfahrzeugen zu rauchen, wenn sich Personen unter 18 Jahren in dem Kraftfahrzeug aufhalten.
  • Winterreifenpflicht bzw. (bei Sommerreifen) Pflicht zum Mitführen von Schneeketten vom 15. November bis 15. März.

Bußgelder, die im Falle des Verstoßes gegen Straßenverkehrsregeln gezahlt werden müssen, sind häufig höher als Bußgelder für vergleichbare Verstöße in Deutschland.

Detaillierte Informationen finden Sie u.a. auf der Internetseite des ADAC.

In Slowenien verhängte Bußgelder werden grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckt. Einzelheiten können Sie einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz entnehmen.

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