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Führungszeugnis

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

Artikel

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen.

Zuständig für die Erteilung eines Führungszeugnisses ist das Bundesamt für Justiz (BfJ). Auf seiner Webseite informiert das BfJ umfassend über das Verfahren, wenn Sie aus dem Ausland ein Führungszeugnis für eine Verwendung im Ausland beantragen möchten.

Ihre Personendaten und Ihre Unterschrift auf dem Antrag müssen amtlich bestätigt sein. Die Bestätigung kann auch durch die Botschaft erfolgen. Hierzu müssen Sie persönlich bei der Botschaft vorsprechen und das ausgefüllte Antragsformular sowie Ihren gültigen Pass oder Ihren gültigen Personalausweis mitbringen. Die Gebühr für die Bescheinigung Ihrer Daten beträgt 34,07 EUR.

Bitte buchen Sie einen Termin zur Beglaubigung über das Terminvergabesystem der Botschaft.

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