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Auf dem Weg in den Urlaub und keinen gültigen Pass oder Personalaus­weis dabei ?

Strandurlauber mit Sonnenschirm

Urlaub am Strand, © picture alliance / dpa

Artikel

Urlaubsreisenden kann die Botschaft einen vorläufigen oder einen Kinderreisepass ausstellen.

Die Botschaft hilft

Urlaubsreisenden, die nicht in Slowenien, sondern in Deutschland wohnen, kann die Botschaft auf Antrag einen vorläufigen oder einen Kinderreisepass ausstellen, jedoch nur dann, wenn die inländische Passbehörde am Wohnsitz des Antragstellers die Botschaft hierzu ermächtigt. Die inländischen Passbehörden erteilen diese Ermächtigung grundsätzlich nur an Werktagen und nicht an Wochenenden oder an den für sie geltenden Feiertagen. An Wochenenden oder an den für die inländische Passbehörde geltenden Feiertagen kann die Botschaft Ihnen daher keinen Pass ausstellen.

Verfahren; Terminbuchung

Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache in der Botschaft erforderlich. Anträge nimmt die Botschaft montags bis freitags entgegen (bitte beachten Sie, dass die Botschaft an den für sie geltenden Feiertagen geschlossen ist). Es muss für jeden Antragsteller ein gesonderter Termin vereinbart werden. Die Terminbuchung müssen Sie selbst online über das Terminvergabesystem vornehmen. Termine stehen nur begrenzt zur Verfügung und können nur mit einem Vorlauf von mindestens einem Tag gebucht werden. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Bearbeitungszeit

Die oben erwähnte Ermächtigung durch die inländische Passbehörde kann die Botschaft erst einholen, nachdem Sie bei der Botschaft vorgesprochen haben. Die Ermächtigung einschließlich ggf. weiterer erforderlicher Bescheinigungen müssen der Botschaft bis spätestens 15:00 Uhr (Freitags bis spätestens 13:00 Uhr) vorliegen. Andernfalls ist eine Ausstellung des Passes am selben Tag nicht möglich.

Bitte beachten Sie auch, dass aufgrund der hohen Antragszahlen zu Wochenbeginn mit einer erheblichen Bearbeitungszeit gerechnet werden muss. Montags, insbesondere in den Hauptreisemonaten Juni/Juli/August, können Pässe erst am späten Nachmittag fertiggestellt werden, in Einzelfällen sogar erst am Tag nach Ihrer Vorsprache.

Antragsunterlagen

  • Das Antragsformular. Falls Sie die Möglichkeit zum Download und Ausdruck haben (siehe unten), bringen Sie das Formular bitte bereits vollständig ausgefüllt zur Vorsprache in der Botschaft mit. Unterschreiben Sie es aber bitte erst in der Botschaft. Die Information zur Datenschutz-Grundverordnung, die dem Antragsformular beigefügt ist, dient lediglich Ihrer Unterrichtung und muss weder ausgedruckt, noch der Botschaft vorgelegt werden.
  • Soweit verfügbar den letzten Pass oder Personalausweis der antragstellenden Person, hilfsweise den aktuellen Führerschein (im Scheckkartenformat !) der antragstellenden Person. Eventuell kann es erforderlich werden, dass die Behörde, die den letzten Pass oder Personalausweis an die antragstellende Person ausgestellt hat, der Botschaft das Lichtbild und die Unterschrift zu diesem Pass bzw. Personalausweis übersendet.
  • Kann kein Pass oder Personalausweis vorgelegt werden, muss die antragstellende Person sich ersatzweise bei Antragstellung verbindlich dazu äußern, ob sie in Besitz eines Passes oder Personalausweises ist und - falls ja - ob dieser Pass bzw. Personalausweis noch gültig ist.
  • Falls der derzeitige Pass und/oder Personalausweis der antragstellenden Person verloren gegangen sind: möglichst die polizeiliche Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige
  • Ein aktuelles Lichtbild der antragstellenden Person - Fußläufig zur Botschaft befinden sich eine Reihe von Fotostudios, z.B. Tivoli.
  • 96,- EUR zur Begleichung der Bearbeitungsgebühr in bar oder mit Kreditkarte (Visa oder MasterCard)
  • Bei minderjährigen Antragstellern zusätzlich zu beachten:
    • Es soll möglichst die Geburtsurkunde des minderjährigen Antragstellers vorgelegt werden.
    • Neben dem minderjährigen Antragsteller müssen auch dessen Sorgeberechtigten bei der Botschaft vorsprechen und ihre gültigen Pässe oder Personalausweise mitbringen.
    • Kann ein Sorgeberechtigter nicht bei der Botschaft vorsprechen, muss er sein Einverständnis mit Hilfe eines Formulars (siehe unten) schriftlich erklären. Ein Ausdruck der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erklärung sowie eine Kopie des gültigen Passes oder des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) des Sorgeberechtigten müssen gescannt und der Scan der Botschaft per Email zugesandt werden.

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich werden.

Die Alternative zur Neuausstellung: die Nachsendung

Vor dem Hintergrund einer möglichen Zeitersparnis sollten Sie, falls Sie den Pass oder Personalausweis zu Hause vergessen haben, auch in Erwägung ziehen, sich den vergessenen Pass oder Personalausweis durch einen Kurierdienst nachsenden zu lassen, anstatt einen neuen Pass bei der Botschaft zu beantragen. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Kuriersendung entweder persönlich in Empfang nehmen können oder die Stelle, an die Sie das Ausweisdokument nachsenden lassen, über Ihr Vorhaben informiert ist und die Sendung entgegen nehmen kann.

Übernachtung in Ljubljana

Für eine Übernachtung steht Ihnen in Ljubljana eine Vielzahl von Hotels, Pensionen, B&Bs, Hostels etc. zur Verfügung. Allerdings ist die Übernachtung nicht immer ohne gültigen Pass oder gültigen Personalausweis möglich. Bitte erkundigen Sie sich vor kostenpflichtiger Buchung der Übernachtung, ob ein Check-In auch ohne gültiges Ausweisdokument möglich ist.

Exkurs: Reisende ohne deutsche Staatsangehörigkeit

Sind Sie nicht deutscher Staatsangehöriger, aber für Deutschland aufenthaltsberechtigt, müssen Sie für Grenzübertritte im Besitz sowohl eines gültigen Passes Ihres Heimatlandes als auch eines gültigen deutschen Aufenthaltstitels sein.

Die Botschaft erteilt Visa, stellt aber keine deutschen Aufenthaltstitel (z.B. Aufenthaltserlaubnisse oder Niederlassungserlaubnisse) aus. Ist die Gültigkeit Ihres deutschen Aufenthaltstitels abgelaufen, haben Sie Ihren deutschen Aufenthaltstitel zu Hause vergessen oder wurde er Ihnen gestohlen, kann die Botschaft Ihnen leider nicht helfen. Einen neuen deutschen Aufenthaltstitel kann Ihnen nur die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland ausstellen. Hierfür ist Ihre Rückreise nach Deutschland erforderlich.

Haben Sie Ihren deutschen Aufenthaltstitel lediglich zu Hause vergessen, kann an Stelle Ihrer Rückreise nach Deutschland auch eine Zusendung des Aufenthaltstitels nach Slowenien in Erwägung gezogen werden.

Downloads

Bitte laden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es aus (vorzugsweise am PC). Einen Ausdruck des ausgefüllten Formulars bitte der Botschaft vorlegen.

Bitte laden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es aus. Einen Ausdruck des ausgefüllten Formulars bitte der Botschaft vorlegen.

Bitte füllen Sie die nachfolgende Erklärung handschriftlich aus, unterschreiben Sie sie eigenhändig und senden Sie einen Scan/Foto zusammen mit einer Kopie Ihres gültigen amtlichen Ausweisdokuments…

Einverständniserklärung zur Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses für Minderjährige

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