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Ich beabsichtige, mich länger als 90 Tage in Deutschland aufzuhalten.

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Wenn Sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten (Langzeitaufenthalt), benötigen Sie ein Visum (nationales Visum). Von dieser Visumspflicht befreit sind

  1. Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Staatsangehörige von Island, Lichtenstein, Norwegen oder der Schweiz.
  2. Angehörige eines der in § 41 Abs. 1 AufenthV genannten Staaten. Diese Staatsangehörige können visumsfrei nach Deutschland einreisen, müssen jedoch innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der zuständigen deutschen Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen. Eine Arbeit darf erst aufgenommen werden, wenn der Aufenthaltstitel beantragt worden ist.

Über weitere Befreiungstatbestände informieren wir Sie ggf. auf den nächsten Seiten.

Wenn Sie nicht in Besitz einer der o.g. Staatsangehörigkeiten sind, so wählen Sie bitte jetzt aus, zu welchem Zweck Sie nach Deutschland einreisen möchten.

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