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Slowenien: Politisches Porträt

26.02.2024 - Artikel

Am 25. Juni 1991 proklamierte das aus den ersten demokratischen Wahlen im April 1990 hervorgegangene Parlament Sloweniens die Selbstständigkeit des Landes. Im Dezember 1991 erfolgte Annahme einer Verfassung, die die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der freien Marktwirtschaft, die Menschen- und Bürgerrechte sowie den Schutz der Rechte nationaler Minderheiten garantiert.

Die Staatspräsidentin ist gleichzeitig Oberbefehlshaberin der Streitkräfte. Sie wird direkt auf fünf Jahre gewählt, mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl.

Das Parlament besteht aus zwei Kammern: Staatsversammlung und Staatsrat. Die Staatsversammlung, auch „entscheidende Kammer“ genannt, besteht aus 90 nach dem Verhältniswahlrecht unmittelbar und geheim gewählten Abgeordneten; davon repräsentieren zwei Abgeordnete die nationalen Minderheiten der Ungarn und Italiener. Der Staatsrat, die „beratende Kammer“, besteht aus 40 Abgeordneten, die funktionale (d. h. soziale und wirtschaftliche) sowie regionale Interessen vertreten. Er verfügt über die beratende Funktion hinaus auch über ein Vetorecht, welches jedoch nur aufschiebenden Charakter hat.

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